Über

Der Familienleitfaden für Sonderpädagogikdienste für Kinder im schulpflichtigen Alter wurde erstellt

um Ihnen Informationen darüber zu geben, wie das Frankfurter Bildungsministerium feststellt, ob ein Schüler im Alter von 5 bis 21 Jahren Anspruch auf sonderpädagogische Leistungen hat und wie er sonderpädagogische Leistungen erbringt. Wenn Sie mehr über Vorschul-Sonderpädagogik für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren mit Behinderungen erfahren möchten, lesen Sie den Familienleitfaden für Vorschul-Sonderpädagogik.

Unabhängig davon, ob Ihr Kind eine Schule, eine Charterschule, eine Privat- oder Pfarrschule oder ein anerkanntes Heimschulprogramm besucht, bietet dieser Leitfaden Informationen zu.

Lassen Sie es uns in Kontakt



Design a site like this with WordPress.com
Get started